Das Wohngeld-Formular: Welches brauchst du?
Das klingt trivial, ist es aber nicht: Es gibt nicht ein einziges Wohngeld-Formular, sondern mehrere — je nachdem, ob du Mieter oder Eigentümer bist und ob dein Bundesland eigene Versionen verwendet.
Mietzuschuss oder Lastenzuschuss?
Der Mietzuschuss gilt für Mieter — also Menschen, die Miete zahlen und keinen Eigentumsanteil an der Wohnung haben. Das ist der häufigste Fall.
Der Lastenzuschuss gilt für Eigentümer — also Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung oder ihrem eigenen Haus wohnen und Betriebskosten, Tilgung und Zinsen zahlen. Das Formular sieht ähnlich aus, fragt aber andere Posten ab.
In vielen Bundesländern ist es dasselbe Formular — du kreuzt am Anfang einfach „Mietzuschuss" oder „Lastenzuschuss" an. In einigen Ländern gibt es jedoch separate Formulare. Prüfe das auf der Website deiner zuständigen Wohngeldbehörde.
Wo bekommst du das Formular?
Drei Wege führen zum Formular:
- Download: Die meisten Kommunen stellen das Formular als PDF auf ihrer Website bereit. Einfach suchen: „Wohngeld beantragen [deine Stadt]".
- Behörde: Du kannst das Formular direkt bei der Wohngeldbehörde abholen — oft das Sozialamt, das Wohnungsamt oder eine Servicestelle der Stadt.
- Online-Antrag: Manche Städte und Landkreise bieten mittlerweile einen vollständig digitalen Antrag an. Ob das in deiner Region möglich ist, zeigt ein Blick auf die Behördenwebsite.
Tipp: Ruf vorher kurz an, wenn du unsicher bist, welche Behörde zuständig ist. Das spart dir einen unnötigen Weg.
Antrag auf Mietzuschuss: Formular Schritt für Schritt
Das Formular umfasst in der Regel mehrere Seiten und wirkt auf den ersten Blick überwältigend. Tatsächlich sind viele Felder aber selbsterklärend, wenn du weißt, was hinter dem Amtsdeutsch steckt.
Seite 1: Persönliche Angaben
Hier trägst du ein: Name, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit. Außerdem die Anzahl der Personen im Haushalt. Wichtig: „Haushalt" meint alle Personen, die in deiner Wohnung gemeldet sind und mit dir zusammenleben — nicht nur die Familie im engeren Sinn. Auch ein Untermieter oder eine Pflegeperson, die dauerhaft bei dir lebt, gehört dazu.
Wohnung und Miete
Hier gibst du die Wohnfläche in Quadratmetern und die monatliche Miete an. Trage die Kaltmiete ein — also ohne Betriebskosten und Heizung. Die Betriebskosten trägst du separat ein, sofern das Formular danach fragt. Manche Behörden wollen die Warmmiete, andere die Kaltmiete — lies die Anleitung zum Formular sorgfältig.
Du brauchst außerdem den Namen und die Adresse deines Vermieters sowie das Datum des Mietvertrags.
Einkommensangaben
Das ist die komplizierteste Seite. Du trägst für jede Person im Haushalt separat das monatliche Bruttoeinkommen ein — also nicht das, was auf deinem Konto ankommt, sondern was vor Abzügen verdient wird. Das Amt rechnet die Abzüge selbst heraus, indem es Pauschalen anwendet.
Wenn du selbstständig bist, nimmst du den Gewinn laut letztem Einkommensteuerbescheid und teilst ihn durch 12. Rentner tragen die Bruttorente ein (steht auf dem Rentenbescheid). Arbeitslosengeld-I-Empfänger tragen den bewilligten Betrag ein.
Einkommensnachweis: Was zählt als Einkommen?
Die Einkommensberechnung nach dem Wohngeldgesetz weicht von anderen Definitionen ab — hier ein Überblick, was angerechnet wird und was nicht.
Was wird angerechnet?
- Bruttoarbeitslohn: Das Gehalt vor Steuern und Sozialabgaben. Das Amt wendet Pauschalabzüge an (je 10 % für Einkommensteuer und Kranken-/Pflegeversicherung, wenn zutreffend).
- Renten: Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente — jeweils Bruttobetrag.
- Arbeitslosengeld I: Das ALG I wird als Einkommen angerechnet. Bürgergeld (ALG II) hingegen nicht, weil Bürgergeld-Empfänger in der Regel kein Wohngeld bekommen.
- Unterhalt: Unterhaltszahlungen, die du empfängst, zählen zum Einkommen.
- Elterngeld: Der Teil über 300 Euro monatlich wird angerechnet.
- Kapitalerträge und Mieteinnahmen: Falls relevant, müssen diese ebenfalls angegeben werden.
Was wird nicht angerechnet?
- Kindergeld
- Wohngeld selbst
- Pflegegeld (Leistungen nach SGB XI)
- Elterngeld bis 300 Euro
- BAföG-Leistungen
- Grundrente (der aufstockende Betrag zur Rente)
- Blindengeld und ähnliche Sonderleistungen
Pauschalabzüge: Dein Einkommen ist oft viel niedriger als du denkst
Das Wohngeldgesetz sieht für alle Haushaltsmitglieder bestimmte Pauschalabzüge vom Bruttoeinkommen vor:
- 10 % Abzug wenn du Einkommensteuer zahlst
- 10 % Abzug wenn du Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlst (gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner mit eigenen KV-Beiträgen)
- 10 % Abzug wenn du eine schwerbehinderte Person im Haushalt hast (ab Grad 80 oder mit Merkzeichen G/BL)
Wer alle drei Abzüge geltend machen kann, landet beim 70 % des Bruttoeinkommens als maßgeblicher Größe. Bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro wären das 1.400 Euro — ein erheblicher Unterschied.
Mietbescheinigung: Was muss der Vermieter ausfüllen?
In vielen Bundesländern und Kommunen verlangen die Wohngeldbehörden zusätzlich zum Mietvertrag eine Mietbescheinigung — ein separates Formular, das dein Vermieter ausfüllen und unterschreiben muss.
Was steht in der Mietbescheinigung?
Die Mietbescheinigung enthält typischerweise:
- Adresse der Wohnung und des Mieters
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Monatliche Miete (Kaltmiete)
- Monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten und Heizung
- Datum des Mietbeginns
- Name und Adresse des Vermieters
- Unterschrift und Datum des Vermieters
Muss dein Vermieter mitmachen?
Dein Vermieter ist rechtlich verpflichtet, dir die nötigen Auskünfte für einen Wohngeldantrag zu geben. Es gibt kein gesetzliches Recht des Vermieters, diese Mitwirkung zu verweigern. Falls dein Vermieter zögert: Erkläre, dass es sich um einen offiziellen Behördenvordruck handelt und du die Auskunft für deinen Antrag benötigst.
Falls du den Mietvertrag nicht mehr auffinden kannst oder der Vermieter die Miete mündlich vereinbart hat: Bitte ihn um eine schriftliche Bestätigung der aktuellen Miethöhe.
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Wohngeld berechnen →Die 10 häufigsten Fehler beim Ausfüllen
Diese Fehler sehen Wohngeldbehörden immer wieder — und sie verzögern deinen Antrag oder führen zu einer falschen Berechnung.
1. Haushaltsgröße falsch angegeben
Alle Personen, die dauerhaft in der Wohnung leben und dort gemeldet sind, gehören in den Antrag. Viele vergessen z. B. einen volljährigen Sohn oder eine pflegebedürftige Mutter, die im Haushalt lebt.
2. Warmmiete statt Kaltmiete eingetragen
Ein klassischer Fehler: Du trägst die monatliche Gesamtbelastung ein (inkl. Heizung und Nebenkosten), obwohl das Formular nach der Kaltmiete fragt. Lies die Feldbezeichnung sorgfältig.
3. Einkommen vergessen
Wer mehrere Haushaltsmitglieder hat, muss alle Einkünfte angeben — auch das Taschengeld des Schülers, wenn er nebenbei jobbt, auch die Rente des Partners.
4. Pauschalabzüge nicht geltend gemacht
Das Amt macht die Abzüge zwar von Amts wegen, wenn die Voraussetzungen erkennbar sind — aber du solltest aktiv angeben, ob du Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlst und ob jemand im Haushalt schwerbehindert ist.
5. Fehlende Unterschriften
Der Antrag muss von allen volljährigen Haushaltsmitgliedern unterschrieben werden. Fehlt eine Unterschrift, wird er zurückgeschickt oder als unvollständig behandelt.
6. Mietbescheinigung fehlt
Wenn deine Behörde eine separate Mietbescheinigung verlangt und du diese nicht einreichst, wird der Antrag nicht bearbeitet. Prüfe vorher, was genau gefordert wird.
7. Alte Einkommensnachweise eingereicht
In der Regel verlangt die Behörde Nachweise der letzten drei Monate. Lohnzettel aus dem Vorjahr reichen nicht.
8. Eigenkapital oder Vermögen nicht angegeben
Das Wohngeldgesetz enthält keine allgemeine Vermögensanrechnung — aber bestimmte Einnahmen aus Kapitalvermögen müssen angegeben werden. Prüfe genau, was im Formular gefragt wird.
9. Adresse der Wohngeldbehörde falsch
Der Antrag muss an die örtlich zuständige Behörde gehen — also die Behörde an deinem Wohnort, nicht die in deiner Geburtsstadt oder an deinem alten Wohnort.
10. Zu spät gestellt
Wohngeld wird erst ab dem Monat bewilligt, in dem der Antrag eingeht. Jede Verzögerung bedeutet verlorenes Geld — Wohngeld kann nicht rückwirkend beantragt werden.
Formular downloaden: Die offiziellen Quellen
Das Wohngeldformular ist kein bundeseinheitliches Dokument — es gibt Varianten je Bundesland und teils je Gemeinde. Die zuverlässigsten Quellen für das korrekte Formular:
- Website deiner Gemeinde oder Stadt: Suche nach „Wohngeld beantragen [Stadtname]". Dort findest du das örtlich gültige Formular.
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Veröffentlicht Mustervordruck und Erläuterungen. Gut als Orientierung, aber das lokale Formular hat Vorrang.
- Direkt bei der Wohngeldbehörde: Wenn du ohnehin dort anrufst oder vorbeischaust, kannst du das Formular gleich mitnehmen.
Für eine schnelle erste Einschätzung, ob sich ein Antrag für dich lohnt, empfiehlt sich eine Vorabkalkulation mit dem Wohngeld-Assistenten. So siehst du noch vor dem Ausfüllen des Formulars, ob Wohngeld realistisch ist.
Antrag abgeben: Persönlich, per Post oder online?
Du hast in der Regel drei Möglichkeiten, deinen ausgefüllten Antrag einzureichen.
Persönlich
Der Vorteil: Du bekommst sofort eine Eingangsbestätigung und kannst offene Fragen direkt klären. Manche Behörden nehmen Anträge nur zu bestimmten Öffnungszeiten entgegen — prüf das vorher.
Per Post
Schicke den Antrag per Einschreiben mit Rückschein — so kannst du beweisen, wann der Antrag eingegangen ist. Das ist wichtig, weil das Eingangsdatum den Beginn des Bewilligungszeitraums bestimmt.
Online
Immer mehr Kommunen bieten die Online-Einreichung über das Bürgerportal oder eine spezielle Antragsstrecke an. Prüfe, ob deine Gemeinde das anbietet. Falls ja: Speichere dir den Eingangsnachweis als PDF.
Was passiert nach der Abgabe?
Nachdem du den Antrag eingereicht hast, prüft die Wohngeldbehörde alle Angaben und Dokumente. Dieser Prozess dauert in der Regel vier bis acht Wochen, in Stoßzeiten auch länger.
Rückfragen der Behörde
Es ist möglich, dass die Behörde weitere Unterlagen anfordert oder Rückfragen hat. Antworte schnell — jede Verzögerung verlängert die Bearbeitungszeit.
Der Wohngeldbescheid
Am Ende erhältst du einen schriftlichen Bescheid. Er enthält den monatlichen Wohngeldbetrag, den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate) und eine Berechnung. Prüfe den Bescheid sorgfältig: Stimmen die angerechneten Einkommensbeträge, die Haushaltsgröße und die Miete?
Was tun, wenn der Bescheid falsch ist?
Wenn du Fehler feststellst oder der Betrag deutlich unter deiner Erwartung liegt, hast du einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Das Widerspruchsverfahren ist kostenlos. Im Widerspruch erklärst du, welche Angaben deiner Ansicht nach falsch sind.
Verlängerung nach 12 Monaten
Wohngeld wird nicht automatisch verlängert. Du musst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einen neuen Antrag stellen — mit aktuellen Einkommensnachweisen. Trag dir das Datum im Kalender ein, damit du rechtzeitig dran bist.
Den Wohngeld-Assistenten kannst du auch für den Verlängerungsantrag nutzen — er hilft dir, die aktuellen Zahlen korrekt einzusetzen und die voraussichtliche neue Höhe des Wohngelds zu berechnen.
FAQ
Kann ich den Wohngeldantrag auch für andere Haushaltsmitglieder einreichen?
Ja. Wenn du Hauptantragsteller bist, stellst du den Antrag für den gesamten Haushalt. Alle volljährigen Haushaltsmitglieder müssen jedoch unterschreiben.
Was, wenn ich keinen aktuellen Einkommensnachweis habe?
Falls du z. B. gerade den Job gewechselt hast und noch keinen Lohnzettel bekommen hast, kann ein aktueller Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers als vorläufiger Nachweis dienen. Informiere die Behörde über die Situation.
Muss ich das Formular handschriftlich ausfüllen?
In der Regel kannst du das PDF-Formular digital ausfüllen (am Computer) und dann ausdrucken und unterschreiben. Oder du füllst es handschriftlich aus. Das Ergebnis ist gleich — Hauptsache, es ist lesbar und vollständig.
Wie lange ist das Formular gültig?
Ein einmal ausgefülltes Formular ist kein dauerhafter Antrag. Es gilt nur für den Antragszeitraum, für den du es einreichst. Für eine Verlängerung brauchst du ein neues Formular.
Kann die Behörde mein Einkommen selbst prüfen?
Ja. Die Wohngeldbehörde kann beim Finanzamt Einkommensdaten abfragen und Angaben im Antrag gegenprüfen. Falsche Angaben sind Ordnungswidrigkeiten und können zu Rückforderungen führen.
Was kostet ein Wohngeldantrag?
Nichts. Der Antrag ist gebührenfrei. Auch das Widerspruchsverfahren ist kostenlos.
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