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Wohngeld-Assistent16 Min. LesezeitVeröffentlicht: 5. Mai 2026

Lastenzuschuss-Rechner 2026: Wohngeld für Eigentümer in 5 Min berechnen

Von der Wohngeld-Assistent Redaktion·Geprüft auf Rechtsstand 2026
Lastenzuschuss-Rechner 2026 — Einfamilienhaus mit Schlüssel, Hypothekenvertrag und Taschenrechner für Eigentümer-Wohngeld nach § 11 WoGG

Auf den Punkt:

Der Lastenzuschuss-Rechner berechnet das Wohngeld für Eigentümer nach § 11 WoGG aus drei Werten: Haushaltseinkommen, Haushaltsgröße und der monatlichen Belastung (Schuldzinsen + Bewirtschaftungskosten + Instandhaltungspauschale, NICHT Tilgung). Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 sind ca. 200.000 Eigentümer-Haushalte zusätzlich anspruchsberechtigt — viele wissen es nicht. Online-Rechner liefern in 5 Min einen Orientierungswert. Mit dem Wohngeld-Assistenten rechnest du Mietzuschuss + Lastenzuschuss in einem Tool.

Was ist der Lastenzuschuss-Rechner — und wer braucht ihn?

Wohngeld kennt zwei Varianten: den Mietzuschuss für Mieter und den Lastenzuschuss für Wohnungs- und Hauseigentümer. Beide werden nach demselben Wohngeldgesetz (WoGG) berechnet, aber die Eingabewerte unterscheiden sich grundlegend: Statt der Kaltmiete zählt bei Eigentümern die monatliche Belastung. Genau das macht den Lastenzuschuss-Rechner zu einem eigenen Werkzeug — die meisten Wohngeldrechner im Netz sind nur für Mieter optimiert.

Anspruch auf Lastenzuschuss haben in der Regel Eigentümer, die selbst in der Immobilie wohnen, ein eingeschränktes Haushaltseinkommen haben und deren Belastung nicht durch das Einkommen vollständig gedeckt wird. Typische Empfänger: Rentner mit kleiner Rente, Familien mit Kindern in günstigen Regionen, Solo-Selbstständige mit schwankendem Einkommen, Witwen und Witwer, die nach Tod des Partners die Belastung allein tragen müssen.

Seit der Wohngeld-Plus-Reform Anfang 2023 wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten massiv erweitert — bei Eigentümern um geschätzt 200.000 Haushalte zusätzlich. Trotzdem stellen viele keinen Antrag, weil sie nicht wissen, dass es Wohngeld auch für Eigentümer gibt.

Was unterscheidet Lastenzuschuss von Mietzuschuss?

Der zentrale Unterschied liegt in der Bemessungsgröße. Beim Mietzuschuss zählt die Bruttokaltmiete (Kaltmiete + kalte Nebenkosten ohne Heizung). Beim Lastenzuschuss zählt die monatliche Belastung nach § 11 Wohngeldverordnung (WoGV).

Was zählt zur "Belastung" beim Lastenzuschuss?

Die Belastung setzt sich aus vier Komponenten zusammen:

  1. Schuldzinsen aus Immobilienkrediten (NICHT die Tilgung — diese baut Vermögen auf und wird ausgeklammert).
  2. Bewirtschaftungskosten wie Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Müllabfuhr, Wasser- und Abwassergebühren.
  3. Instandhaltungspauschale nach § 11 WoGV — pauschal 16,50 € pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr (Stand 2026, wird jährlich angepasst).
  4. Verwaltungskosten bei Eigentumswohnungen (Hausgeld, Verwaltervergütung) — die Bewirtschaftungs-Pauschale beträgt hier 280 € pro Jahr.

Die Summe dieser Komponenten ergibt deine monatliche Belastung — und genau diese gibt der Lastenzuschuss-Rechner als Eingabewert ab.

Tilgung wird nicht berücksichtigt — warum?

Tilgungsleistungen sind aus Sicht des Wohngeldgesetzes Vermögensbildung, keine Wohnkosten. Wer monatlich 800 € Schuldzinsen und 600 € Tilgung zahlt, hat im Sinne des WoGG nur eine Belastung von 800 € (plus Bewirtschaftungskosten und Instandhaltungspauschale). Die 600 € Tilgung erhöhen dein Eigentum und werden deshalb nicht angerechnet.

Das ist für viele Antragsteller die größte Überraschung — und der häufigste Grund für eine Fehl-Berechnung mit Online-Rechnern, die nicht eindeutig zwischen Zinsen und Tilgung unterscheiden.

Die Berechnungs-Formel: § 19 WoGG mit Belastung statt Miete

Mathematisch gleicht die Lastenzuschuss-Berechnung dem Mietzuschuss — nur die Eingabe ändert sich. Die Formel aus § 19 WoGG lautet:

Wohngeld = 1,15 × (B − (a + b × B + c × Y) × Y)

B = zu berücksichtigende Belastung (gedeckelt durch § 12 WoGG)
Y = zu berücksichtigendes Einkommen
a, b, c = haushaltsgrößen-abhängige Koeffizienten aus Anlage 1 WoGG

Die Koeffizienten a, b, c sind Tabellenwerte. Für einen 2-Personen-Haushalt ist a = 5,9 / 1000, b = 9,4 / 100, c = 24 / 1000 — die exakten Werte für alle Haushaltsgrößen findest du in Anlage 1 zum WoGG.

Belastungs-Höchstbeträge nach § 12 WoGG

Wie beim Mietzuschuss gibt es Obergrenzen für die anrechenbare Belastung. Liegt deine echte Belastung höher, zählt nur der Höchstbetrag. Die Werte sind identisch mit den Mietenobergrenzen aus der Wohngeld-Tabelle 2026:

  • 1-Personen-Haushalt: 392 € (Stufe I) bis 873 € (Stufe VII)
  • 2-Personen-Haushalt: 472 € bis 1.158 €
  • 3-Personen-Haushalt: 562 € bis 1.378 €
  • 4-Personen-Haushalt: 656 € bis 1.605 €
  • 5-Personen-Haushalt: 750 € bis 1.832 € (für jede weitere Person +94 € bis +228 €)

4 Beispiel-Berechnungen mit echten Werten

Beispiel 1: Rentner-Ehepaar im Eigenheim, Mietenstufe III

Ehepaar, beide 72 Jahre, gemeinsame Rente 1.850 € netto. 1979 gekauftes Einfamilienhaus, Restschuld 25.000 €, monatliche Schuldzinsen 80 €, Wohnfläche 130 m², Bewirtschaftungskosten 220 €, Instandhaltungspauschale 16,50 € × 130 / 12 = 179 €.

Belastung gesamt: 80 + 220 + 179 = 479 € pro Monat. Anrechenbare Belastung gedeckelt bei Höchstbetrag Mietenstufe III, 2 Personen: 718 €. Da 479 € < 718 €, wird die volle echte Belastung angesetzt.

Wohngeld-Anspruch nach Berechnung: ~165 € pro Monat = 1.980 € pro Jahr.

Beispiel 2: Familie mit 2 Kindern, Eigentumswohnung Mietenstufe V

Eltern + 2 Kinder (8 und 12 Jahre), Haushaltseinkommen 3.200 € netto. Eigentumswohnung 90 m², gekauft 2018, Schuldzinsen 580 € (Anschlussfinanzierung), Hausgeld 320 € (davon 240 € Bewirtschaftung + 80 € Verwaltung), Instandhaltungspauschale 124 € pro Monat.

Belastung gesamt: 580 + 240 + 80 + 124 = 1.024 € pro Monat. Anrechenbare Belastung gedeckelt bei Höchstbetrag Mietenstufe V, 4 Personen: 1.255 €. Anrechnung der vollen 1.024 €.

Wohngeld-Anspruch: ~290 € pro Monat = 3.480 € pro Jahr.

Beispiel 3: Witwe im Reihenhaus, Mietenstufe IV

Witwe, 68 Jahre, Witwenrente 1.150 € netto. Reihenhaus 110 m², schuldenfrei (Hypothek bereits getilgt), Bewirtschaftungskosten 240 €, Instandhaltungspauschale 151 € pro Monat. Schuldzinsen 0 €.

Belastung gesamt: 0 + 240 + 151 = 391 € pro Monat. Niedrige Belastung wegen Schuldenfreiheit.

Wohngeld-Anspruch: ~95 € pro Monat = 1.140 € pro Jahr. Auch ohne Schuldzinsen lohnt sich der Antrag — die Bewirtschaftungskosten und Instandhaltungspauschale allein begründen den Anspruch.

Beispiel 4: Selbstständiger mit schwankendem Einkommen, Mietenstufe VI

Solo-Selbstständiger, 45 Jahre, Vorjahres-Einkommen aus Gewerbe 22.000 € (= 1.833 € pro Monat), aktuelles Jahr deutlich darunter wegen Auftragseinbruch. Eigentumswohnung 75 m² (Stuttgart, Mietenstufe VI), Schuldzinsen 720 €, Hausgeld 290 €, Instandhaltungspauschale 103 €.

Belastung gesamt: 720 + 290 + 103 = 1.113 € pro Monat. Da das Einkommen sehr niedrig ist und die Belastung im Verhältnis hoch:

Wohngeld-Anspruch: ~410 € pro Monat = 4.920 € pro Jahr. Bei Selbstständigen mit schwankendem Einkommen lohnt sich der Antrag besonders — das WoGG erlaubt eine Glaubhaftmachung anhand der voraussichtlichen Einkünfte des laufenden Jahres.

Welche Lastenzuschuss-Rechner gibt es?

Die meisten Online-Rechner in Deutschland sind primär für Mieter konzipiert. Nur wenige unterstützen die spezifische Belastungs-Berechnung für Eigentümer korrekt. Eine Übersicht:

Offizieller BMWSB-Rechner

Das Bundesministerium für Wohnen bietet einen offiziellen Wohngeldrechner, der Lastenzuschuss korrekt berücksichtigt. Vorteil: Maximal verlässlich, exakt nach WoGG. Nachteil: Sperrige Bedienung, viele Eingabefelder, keine Plausibilitätsprüfungen.

Wohngeld-Assistent

Der Wohngeld-Assistent rechnet beide Varianten (Mietzuschuss + Lastenzuschuss) im selben Wizard. Vorteile: Klare Trennung von Schuldzinsen und Tilgung (häufigster Fehler-Punkt anderer Rechner), automatische Anwendung der Instandhaltungspauschale, vorausgefülltes Antragsformular zum Direktdruck.

Länder-Rechner

Die meisten Bundesländer (NRW, Bayern, Berlin, BW, Hamburg) bieten eigene Wohngeldrechner. Diese sind oft nicht für Eigentümer optimiert oder verstecken die Belastungs-Eingabe in Untermenüs. Verlässlich für regionale Mietenstufen-Korrektheit, aber UX-Hürden für Lastenzuschuss-Antragsteller.

Privatanbieter-Rechner

Vergleichsportale und Verbraucherportale bieten meist vereinfachte Rechner ohne Lastenzuschuss-Spezifikum. Wenn der Rechner dich nicht explizit nach Schuldzinsen, Hausgeld und Wohnfläche fragt, ist die Berechnung für Eigentümer ungenau.

Die 5 häufigsten Fehler beim Lastenzuschuss-Rechnen

Fehler 1: Tilgung mit Schuldzinsen verwechseln

Der größte Fehler. Viele geben die gesamte monatliche Kreditrate (Annuität) als "Schuldzinsen" ein und überschätzen damit ihre Belastung um 50-80 %. Lösung: Bankauszug der Tilgungsplan-Aufschlüsselung holen — dort sind Zinsen und Tilgung getrennt ausgewiesen.

Fehler 2: Instandhaltungspauschale vergessen

Auch ohne aktuelle Reparaturen darfst du 16,50 € × Wohnfläche / 12 als monatliche Pauschale ansetzen. Bei 100 m² Wohnfläche sind das 137 € pro Monat — die zusätzlich zum Wohngeld-Anspruch beitragen. Viele Rechner fragen das nicht ab oder machen es nicht klar.

Fehler 3: Hausgeld bei Eigentumswohnungen falsch aufschlüsseln

Das Hausgeld besteht aus mehreren Komponenten: Bewirtschaftungskosten (anrechenbar), Verwaltungskosten (anrechenbar bis 280 €/Jahr Pauschale) und Instandhaltungs-Rücklage (NICHT anrechenbar — wird durch die WoGV-Pauschale ersetzt). Wer das gesamte Hausgeld einträgt, kann zu hoch oder zu niedrig liegen.

Fehler 4: Bei mehreren Personen nicht alle Einkommen erfassen

Bei einem Mehr-Personen-Haushalt müssen alle anrechenbaren Einkünfte addiert werden — auch Renten, Krankengeld, Unterhalt, Mieteinnahmen aus vermieteten Räumen. Pauschale Werbungskosten und Freibeträge werden danach abgezogen, aber das passiert in der amtlichen Berechnung, nicht in der Eingabe.

Fehler 5: Falsche Mietenstufe anwenden

Auch wenn dein Einkommen extrem niedrig ist: Wenn der Rechner mit der falschen Mietenstufe (z.B. Stufe II statt V) rechnet, weil dein Wohnort falsch zugeordnet wurde, ist das Ergebnis um 30-50 % verzerrt. Prüfe die Mietenstufe immer aktiv in der WoGG-Anlage 1 oder über offizielle Quellen.

Schritt für Schritt: So berechnest du dein Lastenzuschuss

  1. Schuldzinsen separat ausrechnen: Tilgungsplan der Bank ansehen, Zinsen pro Monat ablesen oder berechnen (Restschuld × Zinssatz / 12).
  2. Bewirtschaftungskosten zusammentragen: Grundsteuer-Bescheid, Versicherungen, Müllabfuhr, Wasser, Schornsteinfeger — alles aus den letzten 12 Monaten zusammenzählen, durch 12 teilen.
  3. Bei ETW Hausgeld aufschlüsseln: Verwaltungsabrechnung holen, Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten von der Instandhaltungsrücklage trennen.
  4. Instandhaltungspauschale berechnen: Wohnfläche × 16,50 € / 12 = monatliche Pauschale.
  5. Mietenstufe der Gemeinde feststellen: WoGG-Anlage 1 nutzen oder den Wohngeld-Assistenten — der zieht die Mietenstufe automatisch.
  6. Haushaltseinkommen aller Personen aufsummieren: Brutto-Einkünfte aller Haushaltsmitglieder, Renten, Krankengeld, Unterhalt.
  7. In den Rechner eingeben: Alle Werte sauber eingeben, das Ergebnis als Orientierung nehmen.
  8. Antrag stellen: Bei positivem Ergebnis Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde einreichen — Wohngeld wird nicht rückwirkend gewährt, also schnell handeln.

Häufige Fragen zum Lastenzuschuss-Rechner

Brauche ich einen extra Rechner für Eigentümer oder geht jeder Wohngeldrechner?

Theoretisch geht jeder Rechner, der "Lastenzuschuss" oder "Wohngeld für Eigentümer" als Modus anbietet. In der Praxis sind die meisten frei zugänglichen Rechner für Mieter optimiert. Für genaue Werte empfiehlt sich entweder der offizielle BMWSB-Rechner oder ein Tool wie der Wohngeld-Assistent, das beide Modi sauber trennt.

Wie genau ist die Online-Berechnung im Vergleich zur amtlichen Bewilligung?

Ein guter Rechner kommt bei korrekter Eingabe auf ±10-30 € genau an die spätere amtliche Berechnung heran. Größere Abweichungen entstehen meist durch übersehene Freibeträge (Pflegestufe, Behinderung, alleinerziehend), unklare Aufschlüsselung von Hausgeld oder falsche Tilgungs/Zins-Trennung.

Kann ich Lastenzuschuss bekommen, wenn meine Immobilie schuldenfrei ist?

Ja. Auch ohne Schuldzinsen sind Bewirtschaftungskosten und die Instandhaltungspauschale nach § 11 WoGV anrechenbar. Bei einer 100-m²-Immobilie ergeben sich allein dadurch ~280-400 € monatliche Belastung — bei niedrigem Einkommen kann das einen Wohngeld-Anspruch auslösen.

Lohnt sich der Antrag bei kleinen Beträgen?

Ja, fast immer. Selbst 50-100 € pro Monat ergeben pro Jahr 600-1.200 €. Der Antragsaufwand beträgt etwa 1-2 Stunden, der Bewilligungszeitraum 12 Monate. Pro Stunde Aufwand bekommst du also realistisch 300-600 € Wohngeld zurück.

Was passiert nach dem Lastenzuschuss-Rechner — wie geht der Antrag?

Nach der Berechnung erstellst du den Antrag bei deiner örtlichen Wohngeldbehörde (Stadt oder Landkreis). Notwendige Unterlagen: Personalausweis-Kopie, Einkommensnachweise (alle Personen), Tilgungsplan der Bank mit Zins-Ausweisung, Grundbuchauszug, Hausgeld-Abrechnung (bei ETW), Wohnflächenberechnung. Der ausführliche Lastenzuschuss-Antragsleitfaden erklärt die Schritte im Detail.

Fazit: Lastenzuschuss-Rechner als Pflicht-Schritt vor dem Antrag

Eigentümer haben in den letzten Jahren oft übersehen, dass ihnen Wohngeld zusteht. Mit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 sind die Schwellen deutlich nach oben verschoben — jetzt lohnt sich die Berechnung für viel mehr Haushalte als früher.

Der Lastenzuschuss-Rechner ist der erste Schritt: 5 Minuten Eingabe, klare Erkenntnis ob ein Antrag sinnvoll ist. Nutze einen Rechner, der zwischen Schuldzinsen und Tilgung sauber trennt und die Instandhaltungspauschale automatisch berechnet — sonst wird das Ergebnis ungenau.

Direkt-Berechnung: Mit dem Wohngeld-Assistenten Lastenzuschuss berechnen — beide Modi (Mieter + Eigentümer) im selben Wizard.

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