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Wohngeld-Assistent14 Min. Lesezeit12. April 2026

Wohngeld für Studenten 2026: Wann hast du Anspruch?

Student am Schreibtisch mit Taschenrechner und Mietvertrag

Inhalt

  1. Wohngeld als Student: Die wichtigste Regel zuerst
  2. Wann Studenten kein Wohngeld bekommen (BAföG-Vorrang)
  3. Die 5 Ausnahmen: Wann Studenten doch Wohngeld erhalten
  4. Wohngeld für Studenten ohne BAföG-Anspruch
  5. Wohngeld in der WG: Besonderheiten für Studenten
  6. Wohngeld vs. BAföG: Was lohnt sich mehr?
  7. So berechnest du deinen Wohngeld-Anspruch als Student
  8. Wohngeld beantragen als Student: Schritt-für-Schritt
  9. Welche Unterlagen brauchen Studenten?
  10. FAQ: Wohngeld für Studenten

Wohngeld als Student: Die wichtigste Regel zuerst

Du studierst, die Miete frisst einen Großteil deines Budgets auf, und du fragst dich: Kann ich Wohngeld beantragen? Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt drauf an — und auf diese Antwort wirst du in diesem Artikel vorbereitet.

Die Grundregel im deutschen Wohngeldgesetz (WoGG) lautet: Studierende erhalten kein Wohngeld, solange sie dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind. Das klingt zunächst kategorisch und ernüchternd. Aber der entscheidende Satz steckt im Detail: "dem Grunde nach berechtigt" — nicht "tatsächlich BAföG beziehend".

Das bedeutet: Wer BAföG beantragen könnte, gilt als durch das BAföG-System versorgt — unabhängig davon, ob er es tatsächlich beantragt hat oder ob der Antrag abgelehnt wurde. Der Gesetzgeber hat mit § 20 Abs. 2 WoGG eine klare Vorrangregelung geschaffen: Zuerst BAföG, dann Wohngeld.

Warum das so ist? BAföG berücksichtigt die Wohnkosten bereits intern. Wer außerhalb des Elternhauses wohnt, bekommt einen Mobilitätszuschlag von aktuell 360 Euro pro Monat (Stand 2024/2025) auf die Förderung. Der Gesetzgeber möchte vermeiden, dass Studierende dieselben Wohnkosten doppelt subventioniert bekommen — einmal via BAföG und einmal via Wohngeld.

Für dich als Student bedeutet das: Dein erster Schritt ist immer die Frage, ob du grundsätzlich BAföG-berechtigt bist. Erst wenn das verneint werden kann, öffnet sich der Weg zum Wohngeld.

Der Wohngeld-Assistent hilft dir dabei, schnell einzuschätzen, ob du in eine der Ausnahmen fällst und einen Antrag stellen solltest.

Wann Studenten kein Wohngeld bekommen (BAföG-Vorrang)

Verstehen, warum du ausgeschlossen bist, ist genauso wichtig wie zu wissen, wann du doch einen Anspruch hast. Der Ausschluss greift in folgenden Situationen:

Du bist dem Grunde nach BAföG-berechtigt

Als "dem Grunde nach BAföG-berechtigt" gilt jeder, der die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine BAföG-Förderung erfüllt:

  • Du bist immatrikuliert an einer deutschen Hochschule, Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie
  • Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit oder erfüllst die Staatsangehörigkeitsvoraussetzungen des BAföG
  • Dein Studium liegt innerhalb der Regelstudienzeit oder du hast berechtigte Gründe für eine Verlängerung
  • Du hast die Altersgrenze von 45 Jahren noch nicht überschritten (für Bachelor/Master-Studium)

Ob dein Elterneinkommen zu hoch ist oder du aus anderen Gründen tatsächlich keinen Cent BAföG bekommst, spielt für den Wohngeld-Ausschluss keine Rolle. Solange du die Grundvoraussetzungen erfüllst, gilt die Sperrwirkung.

Du beziehst tatsächlich BAföG

Noch klarer ist der Fall, wenn du tatsächlich BAföG erhältst: Du bist automatisch vom Wohngeld ausgeschlossen, weil deine Wohnkosten bereits im BAföG eingerechnet sind. Hier gibt es keine Ausnahme.

Du hast BAföG beantragt und wartest auf den Bescheid

Auch wer seinen BAföG-Antrag gestellt hat und auf die Bearbeitung wartet, erhält in dieser Zeit kein Wohngeld. Die Wohngeldstelle wartet in der Regel den BAföG-Bescheid ab oder fordert dich auf, zunächst das BAföG-Verfahren abzuschließen.

Dein BAföG wurde nur wegen zu hohem Elterneinkommen abgelehnt

Das ist der häufigste Streitpunkt: Dein BAföG-Antrag wurde abgelehnt, weil deine Eltern "zu viel" verdienen. Trotzdem finanzieren sie dein Studium nicht oder nicht ausreichend. Darf Wohngeld hier einspringen? Die Rechtslage ist klar und für viele Betroffene bitter: Nein. Du bist weiterhin "dem Grunde nach BAföG-berechtigt" — die Ablehnung wegen Elterneinkommen ändert daran nichts. Das Gesetz nimmt in Kauf, dass manche Studierenden in eine finanzielle Lücke fallen.

Die 5 Ausnahmen: Wann Studenten doch Wohngeld erhalten

§ 20 Abs. 2 WoGG enthält eine wichtige Gegenausnahme: Wenn eine der folgenden Konstellationen vorliegt, gilt die BAföG-Sperrwirkung nicht, und du kannst Wohngeld beantragen.

Ausnahme 1: Kein BAföG-Anspruch aus strukturellen Gründen

Wenn du grundsätzlich nicht BAföG-berechtigt bist — etwa weil du die Altersgrenze überschritten hast, dein Studiengang nicht förderungsfähig ist oder du bereits einen förderungsfähigen Abschluss hast — greift die Sperrwirkung nicht. Du kannst dann direkt Wohngeld beantragen.

Typische Fälle: Zweites Studium nach abgeschlossenem ersten Hochschulabschluss (sofern kein Aufbaustudiengang), Studium über 45 Jahren, Promotionsstudenten (Promotionsstudium ist nicht BAföG-fähig).

Ausnahme 2: Du lebst in einem wohngeldberechtigten Haushalt

Wenn du in einem Haushalt lebst, in dem mindestens eine weitere Person wohnt, die wohngeldberechtigt ist und kein BAföG-ähnliche Leistungen erhält, kann der Haushalt gemeinsam Wohngeld beantragen. Dein Status als Student schadet dem Haushalt dann nicht automatisch.

Wichtig: Du wirst in diesem Fall zwar mitgezählt, aber es ist die Wohngeldbehörde, die prüft, wie dein Status den Gesamtanspruch beeinflusst. Hier lohnt sich die individuelle Beratung.

Ausnahme 3: BAföG nur als Volldarlehen

Diese Ausnahme ist weniger bekannt, aber bedeutsam: Wer BAföG ausschließlich als unverzinsliches Volldarlehen (nicht als Zuschuss) erhält, hat unter bestimmten Umständen Anspruch auf Wohngeld. Das Volldarlehen wird als reine Schuld angesehen, die zurückgezahlt werden muss — anders als der Zuschussanteil des BAföG.

Ob das auf dich zutrifft, hängt von deiner konkreten BAföG-Bewilligung ab. Schau in deinen Bescheid: Steht dort "Volldarlehen" ohne Zuschussanteil? Dann solltest du bei der Wohngeldstelle nachfragen.

Ausnahme 4: Überschreiten der Förderungshöchstdauer

Wenn du die Regelstudienzeit (Förderungshöchstdauer) erheblich überschritten hast und keinen Anspruch auf Weiterförderung nach § 15 Abs. 3 BAföG geltend machen kannst, entfällt deine BAföG-Berechtigung "dem Grunde nach". In diesem Fall bist du nicht mehr durch das BAföG-System erfasst und kannst Wohngeld beantragen.

Voraussetzung: Der BAföG-Bescheid muss die Einstellung der Förderung wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer dokumentieren — nicht nur wegen Einkommens. Behalte diesen Bescheid gut auf, denn die Wohngeldstelle wird ihn anfordern.

Ausnahme 5: Aufnahme einer Berufstätigkeit parallel zum Studium

Wer ein Studium aufnimmt, das laut BAföG nicht mehr förderungsfähig ist (z.B. bestimmte Abendstudien, berufsbegleitende Studiengänge), und hauptsächlich erwerbstätig ist, kann ebenfalls Wohngeld beantragen. Die BAföG-Sperrwirkung gilt nur für "Vollzeit"-Studierende im förderungsfähigen Bereich.

Achtung: Die Abgrenzung ist komplex. Entscheidend ist, ob dein Studiengang nach BAföG als förderungsfähig gilt — nicht, ob du zufällig Teilzeit studierst.

Wohngeld für Studenten ohne BAföG-Anspruch

Wenn du festgestellt hast, dass du keine BAföG-Berechtigung mehr hast oder niemals hattest, gelten für dich dieselben Wohngeld-Voraussetzungen wie für jeden anderen Haushalt. Das heißt:

Einkommensprüfung

Dein monatliches Nettoeinkommen — aus Nebenjob, Stipendien, Unterhalt, Kapitalerträgen — darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Die genaue Grenze hängt von der Haushaltsgröße und der Mietstufe deines Wohnorts ab. Als alleinlebender Student (1-Personen-Haushalt) in einer Großstadt (Mietstufe V oder VI) liegt die Einkommensgrenze deutlich höher als in einer Kleinstadt.

Für 2026 gelten folgende ungefähre Richtwerte (1-Personen-Haushalt):

  • Mietstufe I–II: Nettoeinkommen bis ca. 900–1.000 Euro/Monat
  • Mietstufe III–IV: bis ca. 1.000–1.100 Euro/Monat
  • Mietstufe V–VI: bis ca. 1.100–1.200 Euro/Monat

Diese Werte sind Orientierungswerte. Der tatsächliche Anspruch wird individuell berechnet.

Mietobergrenze

Auch die Miete darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, damit sie beim Wohngeld angerechnet wird. Liegt deine tatsächliche Miete über dieser Grenze, wird nur der Höchstbetrag berücksichtigt — die Differenz trägst du selbst.

Für Studenten in Großstädten mit hohen Mieten kann das problematisch sein. Eine 1-Zimmer-Wohnung in München für 900 Euro Kaltmiete überschreitet die zulässige Höchstmiete in den meisten Berechnungsmodellen deutlich.

Hauptwohnsitz

Die Wohnung muss dein angemeldeter Hauptwohnsitz sein. Das Studentenwohnheim gilt dabei wie eine normale Mietwohnung — du kannst also auch für einen Wohnheimplatz Wohngeld beantragen, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wohngeld in der WG: Besonderheiten für Studenten

Ein Großteil aller Studierenden wohnt in Wohngemeinschaften. Das hat für das Wohngeld einige Besonderheiten, die du kennen solltest.

Wer stellt den Antrag?

In einer WG kann jeder Bewohner grundsätzlich einen eigenen Wohngeldantrag stellen — oder der Haushalt stellt gemeinsam einen Antrag. Entscheidend ist, wer "Haushaltsmitglied" im Sinne des WoGG ist.

Als Haushaltsmitglieder gelten alle Personen, die dauerhaft gemeinsam wohnen und wirtschaften. In einer typischen Studenten-WG wird jeder Bewohner als eigener Haushalt behandelt, wenn jeder seinen eigenen Mietvertrag hat oder sein eigenes Zimmer abgegrenzt ist und eigenständig wirtschaftet.

Untermiete oder Hauptmietvertrag?

Hast du einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter (Hauptmieter), kannst du deinen Mietanteil unmittelbar als Grundlage für den Wohngeldantrag nutzen. Bist du Untermieter eines Hauptmieters, muss die Untermiete dokumentiert sein — eine schriftliche Vereinbarung mit dem Hauptmieter ist Pflicht.

Wichtig: Die Wohngeldstelle prüft, ob die Untermiete "marktüblich" ist. Überhöhte Untermieten werden auf den angemessenen Betrag gekürzt.

WG mit gemischten Bewohnern (Student + Berufstätiger)

Lebt in deiner WG neben dem Studenten auch ein Berufstätiger, können beide grundsätzlich getrennt Wohngeld beantragen — sofern sie als eigenständige Haushalte gelten. Das ist besonders relevant, wenn der Berufstätige Anspruch hat, der Student aber nicht (wegen BAföG-Vorrang). In diesem Fall stellt nur der Berufstätige den Antrag für seinen Anteil.

Studentenwohnheim

Im Studentenwohnheim gelten dieselben Regeln wie in jeder Mietwohnung. Du kannst Wohngeld für dein Zimmer/deinen Wohnheimplatz beantragen. Der Betreiber des Wohnheims ist in diesem Fall dein Vermieter.

Allerdings liegt die Miete in vielen Studentenwohnheimen unter den Wohngeld-Berechnungsgrenzen, sodass der Wohngeldanspruch entsprechend gering ausfällt — aber es ist trotzdem Geld, das dir zusteht.

Wohngeld vs. BAföG: Was lohnt sich mehr?

Diese Frage stellt sich nur, wenn du eine Wahl hast — also wenn du grundsätzlich noch BAföG beantragen könntest, aber überwiegst, ob Wohngeld nicht die bessere Option wäre. Kurzantwort: In den allermeisten Fällen ist BAföG vorteilhafter.

BAföG: Die Vorteile

  • Höherer Betrag: BAföG kann bis zu 992 Euro pro Monat betragen (Stand 2024/2025), davon 360 Euro Wohnkostenpauschale für Auswärts-Wohnende. Wohngeld als Einzelperson liegt typischerweise zwischen 50 und 200 Euro.
  • Zuschuss-Anteil: 50 Prozent des BAföG sind ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss. Das Wohngeld ist hingegen vollständig ein Zuschuss — aber deutlich niedriger.
  • Krankenversicherung: BAföG-Empfänger sind familienversichert oder haben Zugang zur günstigen Studierenden-KV. Wohngeld hat keine direkten KV-Auswirkungen.
  • Holistic Support: BAföG umfasst auch Studienbeiträge in bestimmten Ländern und Auslandszuschläge.

Wann Wohngeld sinnvoller sein kann

  • Du hast keinen BAföG-Anspruch mehr (Förderungshöchstdauer überschritten)
  • Du bist älter als 45 Jahre und studierst ohne BAföG-Anspruch
  • Du bist Promotionsstudent und dein Stipendium ist niedrig
  • Du hast ein Teilzeit-Studium aufgenommen, das nicht BAföG-fähig ist

Doppelförderung ist ausgeschlossen

Noch einmal zur Klarheit: Wohngeld und BAföG schließen sich gegenseitig aus, solange du BAföG-berechtigt bist. Eine Doppelung ist gesetzlich verboten. Wer es trotzdem versucht, riskiert Rückforderungen und im schlimmsten Fall Strafanzeige wegen Sozialleistungsbetrugs.

So berechnest du deinen Wohngeld-Anspruch als Student

Wenn du in eine der oben genannten Ausnahmen fällst, lohnt sich eine Berechnung deines möglichen Wohngeldanspruchs. Die offizielle Formel ist komplex, aber das Grundprinzip ist verständlich:

Die drei Faktoren

  1. Haushaltsgröße (n): Wie viele Personen gehören zu deinem Haushalt?
  2. Anrechenbare Miete (M): Deine tatsächliche Kaltmiete, begrenzt auf den Höchstbetrag für deine Mietstufe und Haushaltsgröße
  3. Gesamteinkommen (Y): Summe aller anrechenbaren Einkommen aller Haushaltsmitglieder nach Abzügen

Berechnungsformel (vereinfacht)

Die offizielle Formel lautet: Wohngeld = M − (a + b × M + c × Y) × Y

Dabei sind a, b, c Koeffizienten, die von der Haushaltsgröße abhängen und regelmäßig angepasst werden. Für einen 1-Personen-Haushalt im Jahr 2026 lauten sie ungefähr: a = 0,04, b = 0,00046, c = 0,000059.

Praxisbeispiel

Student Max, 28 Jahre, ohne BAföG-Anspruch (Studium nach Erstabschluss), wohnt in Köln (Mietstufe V) in einer WG-Einzelwohnung für 500 Euro Kaltmiete. Er verdient 700 Euro netto aus einem Nebenjob. Sein Wohngeld würde nach der Formel ungefähr 80–120 Euro im Monat betragen.

Klingt wenig — aber über ein Semester summiert sich das auf 480–720 Euro. Das sind Bücher, Lebensmittel oder ein Teil der Semesterbeiträge.

Online-Rechner nutzen

Der Wohngeld-Assistent führt dich Schritt für Schritt durch die Berechnung: du gibst Haushaltsgröße, Einkommen und Miete ein, und bekommst eine Einschätzung deines möglichen Anspruchs — inklusive Hinweisen auf deine Mietstufe und relevante Abzüge.

Wohngeld beantragen als Student: Schritt-für-Schritt

Du hast festgestellt, dass du einen Anspruch haben könntest? Dann geht's jetzt um die Umsetzung. Hier ist der Ablauf:

Schritt 1: Zuständige Wohngeldstelle ermitteln

Die Wohngeldstelle ist in der Regel beim Amt für Wohnungswesen oder Sozialamt deiner Gemeinde oder Stadt angesiedelt. In großen Städten gibt es spezialisierte Wohngeldstellen. Suche nach "Wohngeldstelle [deine Stadt]" oder frage beim Bürgeramt nach.

Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen

Bevor du den Antrag ausfüllst, sammle alle notwendigen Dokumente (eine ausführliche Liste findest du im nächsten Abschnitt).

Schritt 3: Antrag ausfüllen

Das offizielle Formular heißt "WoGG-Antrag" und ist auf den Webseiten der Wohngeldstellen als PDF verfügbar. Viele Kommunen bieten inzwischen auch Online-Anträge an. Fülle alle Felder vollständig aus — unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung erheblich.

Schritt 4: Antrag einreichen

Der Antrag kann persönlich abgegeben, per Post eingeschickt oder — wo angeboten — online übermittelt werden. Wohngeld wird frühestens ab dem Monat des Antragseingangs gewährt, nicht rückwirkend. Das heißt: Je früher du den Antrag stellst, desto früher bekommst du Geld.

Schritt 5: Bescheid abwarten

Die Bearbeitungszeit variiert stark — von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten, je nach Auslastung der Behörde. Typischerweise beträgt sie 6–12 Wochen. Während du wartest, kannst du in Vorleistung gehen; das Wohngeld wird dann rückwirkend ab Antragstellung ausgezahlt.

Schritt 6: Widerspruch bei Ablehnung

Wird dein Antrag abgelehnt, hast du das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung des Ablehnungsbescheids. Lass dir die Ablehnung genau erklären und prüfe, ob die Begründung korrekt ist.

Welche Unterlagen brauchen Studenten?

Eine vollständige Unterlagenmappe ist das A und O für eine reibungslose Bearbeitung. Als Student benötigst du typischerweise:

Zum Wohnverhältnis

  • Mietvertrag (alle Seiten und Anlagen)
  • Bei Untermietverhältnis: schriftlicher Untermietvertrag plus Hauptmietvertrag
  • Aktuelle Mietzahlungsbelege (Kontoauszüge der letzten 2–3 Monate)
  • Betriebskostenabrechnung, falls vorhanden

Zur eigenen Person

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Immatrikulationsbescheinigung (aktuell, nicht älter als 3 Monate)
  • BAföG-Ablehnungsbescheid oder Nachweis, dass kein BAföG-Anspruch besteht (z.B. Bescheid über Überschreiten der Förderungshöchstdauer)
  • Falls zutreffend: Nachweis über Altersgrenze oder fehlende Förderungsfähigkeit des Studiengangs

Zum Einkommen

  • Aktuelle Gehaltsabrechnungen (letzte 3 Monate) bei Nebenjob
  • Stipendienbescheid (falls du ein Stipendium erhältst)
  • Kontoauszüge als Einkommensnachweis
  • Unterhaltsnachweise (falls Eltern Unterhalt zahlen)
  • Steuerbescheid des letzten Jahres, falls du ihn hast

Bei besonderen Konstellationen

  • WG: Mietvertrag mit ausgewiesenen Einzelanteilen oder Untermietzahlungsbelege
  • Studentenwohnheim: Heimvertrag und Zahlungsbelege
  • Nicht-EU-Staatsangehörige: Aufenthaltserlaubnis und ggf. Zusatzdokumente

Tipp: Mach von allen Dokumenten Kopien, bevor du sie einreichst. Lass dir den Eingang quittieren oder schicke per Einschreiben, wenn du per Post einsendest.

FAQ: Wohngeld für Studenten

Kann ich Wohngeld bekommen, wenn ich BAföG beantragt habe, aber noch keinen Bescheid habe?

Nein. Sobald du einen BAföG-Antrag gestellt hast und grundsätzlich berechtigt bist, gilt die Sperrwirkung. Die Wohngeldstelle wird dich in der Regel auffordern, zunächst das BAföG-Verfahren abzuschließen.

Mein BAföG wurde abgelehnt, weil meine Eltern zu viel verdienen. Kann ich jetzt Wohngeld beantragen?

Leider nein. Die Ablehnung wegen Elterneinkommen hebt die grundsätzliche BAföG-Berechtigung nicht auf. Du bist weiterhin "dem Grunde nach berechtigt" und damit vom Wohngeld ausgeschlossen.

Ich studiere im zweiten Studiengang — habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Möglicherweise ja. Wenn dein zweites Studium nicht mehr BAföG-fähig ist (weil du bereits einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss hast und kein Aufbaustudiengang vorliegt), bist du nicht mehr "dem Grunde nach BAföG-berechtigt". In diesem Fall kannst du Wohngeld beantragen.

Bekomme ich als Promotionsstudent Wohngeld?

Ja, grundsätzlich schon. Promotionsstudierende sind nicht BAföG-fähig (Ausnahmen bei sogenannten strukturierten Promotionsprogrammen existieren). Wenn du die übrigen Voraussetzungen erfüllst (Einkommen, Miete, Wohnsitz), kannst du Wohngeld beantragen.

Ich habe ein Vollstipendium — zählt das als Einkommen beim Wohngeld?

Stipendien werden beim Wohngeld als Einkommen angerechnet, aber es gibt Freibeträge. Bildungsstipendien werden nicht vollständig angerechnet — es gibt Pauschalen und Ausnahmen. Wie hoch der anrechenbare Anteil ist, hängt von der Art des Stipendiums ab. Im Zweifel frage direkt bei der Wohngeldstelle nach.

Kann ich als Student in der WG Wohngeld beantragen, wenn mein Mitbewohner BAföG bekommt?

Wenn ihr als getrennte Haushalte gilt (eigene Mietverträge, getrennte Wirtschaftsführung), kannst du deinen eigenen Antrag stellen — unabhängig davon, was dein Mitbewohner bekommt. Gilt ihr als gemeinsamer Haushalt, ist der BAföG-Bezug des Mitbewohners ein Hinderungsgrund für den gesamten Haushalt.

Rückwirkend Wohngeld beantragen — geht das?

Nein. Wohngeld wird frühestens ab dem Kalendermonat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Eine rückwirkende Gewährung für Monate vor dem Antragseingang ist grundsätzlich nicht möglich. Deshalb: Antrag so früh wie möglich stellen.

Wie lange wird Wohngeld bewilligt?

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach musst du einen Folgeantrag stellen. Ändert sich in der Zwischenzeit deine Situation wesentlich (Einkommensänderung um mehr als 15 Prozent, Umzug, Änderung der Haushaltsgröße), musst du die Wohngeldstelle unverzüglich informieren.

Was passiert, wenn ich neben dem Studium mehr arbeite und mehr verdiene?

Steigt dein Einkommen so stark, dass du die Einkommensgrenze überschreitest, entfällt dein Wohngeldanspruch. Du musst die Wohngeldstelle informieren. Andernfalls riskierst du Rückforderungen.

Wo bekomme ich Beratung zum Wohngeld als Student?

Kostenlose Beratung bieten Studierendenwerke (AWO, die Studentenhilfe), Sozialberatungsstellen des AStA/StuPa sowie die Wohngeldstelle selbst. Außerdem kannst du den Wohngeld-Assistenten nutzen, um schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung deines möglichen Anspruchs zu erhalten.

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