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Wohngeld-Assistent15 Min. Lesezeit12. April 2026

Wohngeld-Tabelle 2026: Beträge nach Haushaltsgröße und Einkommen

Tabelle mit Wohngeldbeträgen und Taschenrechner auf Schreibtisch

Inhalt

  1. Die Wohngeld-Tabelle 2026: Was sie zeigt und wie du sie liest
  2. Wohngeld nach Haushaltsgröße (Tabelle)
  3. Einkommensgrenzen für Wohngeld 2026
  4. Mietstufen und Höchstbeträge (Tabelle)
  5. So berechnest du dein Wohngeld mit der Tabelle
  6. Rechenbeispiel: Alleinstehende Person
  7. Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern
  8. Rechenbeispiel: Rentner-Ehepaar
  9. Was tun wenn dein Einkommen knapp über der Grenze liegt?
  10. FAQ: Wohngeld-Tabelle

Die Wohngeld-Tabelle 2026: Was sie zeigt und wie du sie liest

Die Wohngeld-Tabelle ist das zentrale Werkzeug, um einzuschätzen, ob und wie viel Wohngeld du bekommst. Sie basiert auf dem Wohngeldgesetz (WoGG) in der Fassung der Wohngeldreform 2023, die für 2026 unverändert gilt. Die Tabelle verknüpft drei Faktoren miteinander: die Anzahl der Haushaltsmitglieder, das anrechenbare Gesamteinkommen und die Mietstufe deiner Gemeinde.

Wichtig vorab: Was in der Tabelle steht, ist nicht das, was automatisch auf deinem Konto landet. Die tatsächliche Wohngeldhöhe hängt von deiner konkreten Warmmiete und deinem genauen Einkommen ab. Die Tabelle gibt dir aber eine sehr gute Orientierung, ob sich ein Antrag lohnt — und in welcher Größenordnung du denken kannst.

In diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du die Tabelle liest, was Mietstufen bedeuten und was du tun kannst, wenn dein Einkommen knapp über der Grenze liegt. Wer keine Zeit hat, alles manuell durchzurechnen, kann den Wohngeld-Assistenten nutzen — der nimmt dir die gesamte Berechnung ab.

Die drei Achsen der Wohngeld-Tabelle

Jeder Wohngeldbetrag ergibt sich aus dem Zusammenspiel dreier Variablen:

  • Haushaltsgröße: Wie viele Personen wohnen dauerhaft in deiner Wohnung? Jede weitere Person erhöht sowohl den möglichen Wohngeldbetrag als auch die zulässige Einkommensgrenze.
  • Anrechenbares Einkommen: Das ist nicht dein Bruttolohn, sondern das bereingte Nettoeinkommen nach Abzug von Freibeträgen, Werbungskosten und einem pauschalen Abzug je nach sozialem Status. Das tatsächliche anrechenbare Einkommen liegt meistens deutlich unter dem Brutto.
  • Mietstufe: Deutschland ist in sechs Mietstufen eingeteilt (I bis VI), die das regionale Mietpreisniveau widerspiegeln. In München (Mietstufe VI) sind die anerkannten Höchstmieten deutlich höher als in einer Kleinstadt in Sachsen (Mietstufe I). Das wirkt sich direkt auf den Wohngeldbetrag aus.

Die Kombination aus diesen drei Faktoren ergibt über eine komplexe Formel (§ 19 WoGG) den konkreten Wohngeldbetrag. Die Tabellen in diesem Artikel zeigen dir Richtwerte, mit denen du schnell einschätzen kannst, wo du stehst.

Wohngeld nach Haushaltsgröße (Tabelle)

Die folgende Tabelle zeigt typische monatliche Wohngeldbeträge in Euro, aufgeteilt nach Haushaltsgröße und anrechenbarem Monatseinkommen. Als Basis gilt Mietstufe III (mittlere Mietstufe, entspricht z. B. Städten wie Mainz, Darmstadt, Freiburg). Bei niedrigeren Mietstufen fällt das Wohngeld etwas geringer aus, bei höheren Mietstufen entsprechend höher.

Anrechenbares Einkommen (mtl.) 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen
bis 600 € ca. 330 € ca. 420 € ca. 530 € ca. 640 € ca. 750 €
601 – 800 € ca. 250 € ca. 340 € ca. 450 € ca. 560 € ca. 670 €
801 – 1.000 € ca. 170 € ca. 260 € ca. 360 € ca. 470 € ca. 580 €
1.001 – 1.200 € ca. 100 € ca. 180 € ca. 280 € ca. 380 € ca. 490 €
1.201 – 1.400 € ca. 40 € ca. 110 € ca. 200 € ca. 300 € ca. 410 €
1.401 – 1.600 € kein Anspruch ca. 50 € ca. 130 € ca. 220 € ca. 330 €
1.601 – 1.800 € kein Anspruch kein Anspruch ca. 70 € ca. 150 € ca. 250 €
1.801 – 2.000 € kein Anspruch kein Anspruch ca. 20 € ca. 90 € ca. 180 €
2.001 – 2.500 € kein Anspruch kein Anspruch kein Anspruch ca. 30 € ca. 110 €
über 2.500 € kein Anspruch kein Anspruch kein Anspruch kein Anspruch kein Anspruch

Hinweis: Diese Werte basieren auf Mietstufe III und einer Bruttokaltmiete im mittleren Bereich der jeweiligen Haushaltsgröße. Die tatsächlichen Beträge können je nach Wohnort, genauer Miethöhe und exaktem Einkommen abweichen. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir den Wohngeld-Assistenten.

Wie das Wohngeld mit der Haushaltsgröße wächst

Jede zusätzliche Person im Haushalt erhöht den Wohngeldbetrag aus zwei Gründen gleichzeitig: Erstens steigt die anerkannte Höchstmiete (mehr Personen brauchen mehr Platz), zweitens erhöht sich die Einkommensgrenze. Das bedeutet, dass auch Haushalte mit höherem Gesamteinkommen noch Anspruch haben können, wenn mehr Personen davon leben.

Eine Familie mit zwei Kindern kann also auch dann noch Wohngeld bekommen, wenn das Haushaltseinkommen deutlich über der Grenze für eine alleinstehende Person liegt. Das ist ein häufiges Missverständnis: Viele Familien denken, sie verdienen "zu viel" — und beantragen das Wohngeld gar nicht erst.

Einkommensgrenzen für Wohngeld 2026

Die Einkommensgrenzen für Wohngeld sind im WoGG nicht als feste Betragsgrenzen definiert — es gibt keine Tabelle, bei der du direkt ablesen kannst: "Ab X Euro gibt es kein Wohngeld mehr." Stattdessen ergibt sich die Grenze dynamisch aus der Berechnungsformel: Wenn der errechnete Wohngeldbetrag unter 10 Euro im Monat fiele, gibt es kein Wohngeld (§ 19 Abs. 3 WoGG).

Als grobe Orientierung gelten folgende Richtwerte für das anrechenbare Monatseinkommen, bis zu dem in Mietstufe III typischerweise noch Wohngeld möglich ist:

Haushaltsgröße Ungefähre Einkommensgrenze (mtl., Mietstufe III) Ungefähre Einkommensgrenze (mtl., Mietstufe V)
1 Person bis ca. 1.400 € bis ca. 1.600 €
2 Personen bis ca. 1.750 € bis ca. 2.000 €
3 Personen bis ca. 2.100 € bis ca. 2.400 €
4 Personen bis ca. 2.500 € bis ca. 2.800 €
5 Personen bis ca. 2.900 € bis ca. 3.300 €
6 Personen bis ca. 3.300 € bis ca. 3.700 €

Hinweis: "Anrechenbares Einkommen" ist nicht dasselbe wie Nettolohn oder Bruttolohn — es liegt nach Abzug aller Freibeträge in der Regel deutlich niedriger. Mehr dazu im Abschnitt "So berechnest du dein Wohngeld".

Was ist das anrechenbare Einkommen?

Das anrechenbare Einkommen (§§ 13–18 WoGG) ist das, was nach einer Reihe von Abzügen vom Bruttoeinkommen übrig bleibt:

  • Steuerabzug: Je nach Steuerklasse werden 10 %, 20 % oder 30 % des Bruttoeinkommens pauschal abgezogen (§ 16 WoGG).
  • Sozialversicherungsabzug: Weitere 10 % werden für Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
  • Werbungskostenpauschale: Bei Arbeitnehmern werden 83 Euro monatlich für Werbungskosten abgezogen.
  • Freibeträge für besondere Umstände: Für Schwerbehinderte (Grad ab 50), Alleinerziehende und Haushalte mit Kindern gibt es zusätzliche Freibeträge.

Das Ergebnis kann erheblich unter dem nominalen Nettolohn liegen. Ein Arbeitnehmer mit 2.000 Euro Bruttolohn in Steuerklasse I kommt nach den WoGG-Abzügen oft auf ein anrechenbares Einkommen von rund 1.400 bis 1.500 Euro.

Mietstufen und Höchstbeträge (Tabelle)

Die Mietstufe bestimmt, wie viel Miete beim Wohngeld überhaupt anerkannt wird. Je höher die Mietstufe, desto höher der anerkannte Höchstbetrag — und desto mehr Wohngeld ist möglich. Gleichzeitig zeigt die Mietstufe, dass Wohngeld in teuren Städten im Verhältnis zur Miete weniger weit reicht als in günstigen Regionen.

Mietstufe Beispielstädte Höchstbetrag Miete 1 Pers. Höchstbetrag Miete 2 Pers. Höchstbetrag Miete 4 Pers.
I Görlitz, Pirmasens, ländliche Regionen Sachsen/Thüringen 404 € 489 € 662 €
II Erfurt, Magdeburg, Chemnitz, Kaiserslautern 447 € 541 € 732 €
III Freiburg, Mainz, Darmstadt, Kiel, Bielefeld 490 € 593 € 803 €
IV Stuttgart, Düsseldorf, Köln, Leipzig, Dresden 554 € 670 € 908 €
V Hamburg, Frankfurt, Berlin, Hannover, Bonn 622 € 752 € 1.018 €
VI München, Ingolstadt, Wolfsburg, teile Bayerns/BW 755 € 912 € 1.235 €

Die Höchstbeträge gelten für die Bruttokaltmiete (ohne Heizkosten). Übersteigt deine Miete den jeweiligen Höchstbetrag, wird nur der Höchstbetrag in die Berechnung eingestellt — nicht deine tatsächliche Miete. Das schmälert das Wohngeld, schließt es aber nicht aus.

Welche Mietstufe hat meine Gemeinde?

Die Mietstufen werden per Verordnung (Wohngeldmietstufen-Verordnung) regelmäßig angepasst. Für 2026 gilt die aktuelle Verordnung aus dem Jahr 2023. Deine genaue Mietstufe findest du auf der Website deiner Gemeinde oder beim Wohngeldbüro. Als Faustformel gilt: Größere Städte in wirtschaftlich starken Regionen haben höhere Mietstufen, ländliche Regionen im Osten oder strukturschwache Gebiete niedrigere.

Wichtig: Die Mietstufe bezieht sich auf deine Wohngemeinde, nicht auf deinen Arbeitsort. Wenn du in einer Kleinstadt wohnst und in die nächste Großstadt pendelst, gilt die Mietstufe der Kleinstadt.

So berechnest du dein Wohngeld mit der Tabelle

Die offizielle Formel nach § 19 WoGG lautet:

W = M – (a + b × M + c × Y) × Y

Klingt kompliziert — und ist es auch. Zum Glück musst du die Formel nicht selbst anwenden. Es gibt aber einen einfachen Schritt-für-Schritt-Ansatz, mit dem du dich schnell orientieren kannst:

Schritt 1: Anrechenbares Einkommen ermitteln

Addiere alle Bruttoeinnahmen aller Haushaltsmitglieder. Das sind Löhne, Renten, Mieteinnahmen, Unterhalt, Elterngeld und Ähnliches. Bestimmte Einnahmen bleiben außen vor, zum Beispiel Kindergeld, Pflegegeld und Einnahmen aus Minijobs bis 100 Euro monatlich.

Dann ziehe die Pauschalbeträge ab: 10 % für Steuern (bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung), weitere 10 % für Sozialversicherungsbeiträge, dazu die Werbungskostenpauschale. Hast du besondere Freibeträge (Behinderung, Alleinerziehend), setze diese ebenfalls ab.

Schritt 2: Höchstbetrag für deine Miete prüfen

Schau in der Mietstufen-Tabelle nach dem Höchstbetrag für deine Haushaltsgröße und deine Mietstufe. Liegt deine Bruttokaltmiete darunter? Dann wird deine tatsächliche Miete verwendet. Liegt sie darüber? Dann geht nur der Höchstbetrag in die Rechnung ein.

Schritt 3: Tabelle ablesen und abgleichen

Schau in der Wohngeld-Tabelle oben nach: In welcher Einkommensstufe bist du? Für wie viele Personen? Gibt es einen Wohngeldbetrag in der Zelle? Dann lohnt sich der Antrag sehr wahrscheinlich.

Schritt 4: Genaue Berechnung

Für eine exakte Berechnung — und letztlich für den Antrag selbst — empfehlen wir den Wohngeld-Assistenten. Er stellt dir alle relevanten Fragen, berechnet dein anrechenbares Einkommen automatisch und gibt dir eine verlässliche Einschätzung, ob und in welcher Höhe du Wohngeld erhalten kannst.

Rechenbeispiel: Alleinstehende Person

Maria, 34 Jahre, lebt allein in Karlsruhe (Mietstufe IV) und bezahlt 720 Euro Bruttokaltmiete. Sie arbeitet als Einzelhandelskauffrau und verdient 2.100 Euro brutto. Wie viel Wohngeld könnte sie bekommen?

Schritt 1: Anrechenbares Einkommen berechnen

  • Bruttoeinkommen: 2.100 €
  • Abzug Steuern (20 % bei Steuerklasse I): – 420 €
  • Abzug Sozialversicherung (10 %): – 210 €
  • Werbungskostenpauschale: – 83 €
  • Anrechenbares Einkommen: ca. 1.387 €

Schritt 2: Höchstbetrag prüfen

Mietstufe IV, 1 Person: Höchstbetrag 554 Euro. Marias Miete von 720 Euro übersteigt diesen Betrag. In die Berechnung gehen daher nur 554 Euro ein.

Schritt 3: Wohngeld ablesen

Anrechenbares Einkommen ca. 1.387 Euro, 1 Person, Mietstufe IV: Laut Berechnungsformel ergibt sich ein Wohngeld von ca. 50 bis 70 Euro monatlich. Da Marias Miete über dem Höchstbetrag liegt, fällt der Betrag eher am unteren Ende aus.

Ergebnis

Maria erhält voraussichtlich rund 50 bis 60 Euro Wohngeld im Monat. Das klingt nach wenig — aber auf ein Jahr gerechnet sind das 600 bis 720 Euro, die sie sich spart. Und: Wohngeld wird monatlich ausgezahlt, erhöht also direkt das verfügbare Budget.

Tipp: Wenn Maria in eine günstigere Wohnung umziehen würde oder ihre Miete unter den Höchstbetrag fiele, könnte ihr Wohngeld auf 90 bis 110 Euro steigen.

Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern

Die Familie Schreiber (Vater, Mutter, zwei Kinder im Schulalter) lebt in Hannover (Mietstufe V) und zahlt 1.300 Euro Bruttokaltmiete. Der Vater verdient 2.800 Euro brutto, die Mutter arbeitet in Teilzeit und verdient 1.200 Euro brutto. Zusammen kommen sie auf 4.000 Euro brutto.

Schritt 1: Anrechenbares Einkommen berechnen

  • Vater: 2.800 € – 20 % Steuer – 10 % SV – 83 € WK = ca. 2.037 €
  • Mutter: 1.200 € – 10 % Steuer – 10 % SV – 83 € WK = ca. 897 €
  • Freibetrag für Kinder: 2 × 750 € = 1.500 € (jährlich), also ca. 125 € monatlich
  • Anrechenbares Haushaltseinkommen: ca. 2.934 – 125 = ca. 2.809 €

Hinweis: Der Kinderabzug wirkt sich hier nur marginal aus, weil er jährlich und nicht monatlich verrechnet wird. Die genaue Berechnung hängt zudem davon ab, ob bestimmte Zusatzfreibeträge greifen.

Schritt 2: Höchstbetrag prüfen

Mietstufe V, 4 Personen: Höchstbetrag 1.018 Euro. Die Familie zahlt 1.300 Euro, es wird also nur 1.018 Euro angesetzt.

Schritt 3: Wohngeld berechnen

Bei einem anrechenbaren Einkommen von knapp 2.809 Euro und 4 Personen in Mietstufe V liegt die Familie nahe an der Grenze. Nach der WoGG-Formel ergibt sich voraussichtlich ein Wohngeld von ca. 50 bis 100 Euro monatlich — abhängig von weiteren Freibeträgen, die geprüft werden müssen.

Ergebnis

Die Familie Schreiber steht an der Grenze des Wohngeldanspruchs. Dennoch lohnt sich der Antrag: Selbst 50 bis 80 Euro monatlich bedeuten über das Jahr rund 600 bis 960 Euro Entlastung. Viele Familien verzichten auf diesen Betrag, weil sie glauben, "zu viel zu verdienen" — dabei liegen sie oft noch innerhalb der Grenzen. Der genaue Betrag lässt sich am einfachsten mit dem Wohngeld-Assistenten ermitteln.

Rechenbeispiel: Rentner-Ehepaar

Gerda und Karl, beide 72 Jahre, wohnen in einer Zweizimmerwohnung in einer Mittelstadt in Sachsen-Anhalt (Mietstufe II). Ihre Miete beträgt 480 Euro bruttokalt. Gerda erhält eine Rente von 950 Euro, Karl bezieht 1.100 Euro Rente. Zusammen kommen sie auf 2.050 Euro monatlich.

Schritt 1: Anrechenbares Einkommen berechnen

  • Gerda: 950 € – 0 % Steuer (unter Steuerfreibetrag) – 0 % SV (nur KV-Beitrag ca. 80 €) = ca. 870 €
  • Karl: 1.100 € – 0 % Steuer – KV-Beitrag ca. 95 € = ca. 1.005 €
  • Freibetrag für Rentner mit langjährigem Bezug: pauschal 2 × 100 € = 200 €
  • Anrechenbares Haushaltseinkommen: ca. 1.875 – 200 = ca. 1.675 €

Hinweis: Rentner zahlen keine Beiträge zur Rentenversicherung, aber in der Regel volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Diese werden beim WoGG pauschal berücksichtigt. Die genaue Berechnung hängt vom Rentenbescheid ab.

Schritt 2: Höchstbetrag prüfen

Mietstufe II, 2 Personen: Höchstbetrag 541 Euro. Gerdas und Karls Miete liegt mit 480 Euro darunter — es wird also die tatsächliche Miete von 480 Euro angesetzt. Das ist günstig für die Berechnung.

Schritt 3: Wohngeld berechnen

Bei anrechenbarem Einkommen von ca. 1.675 Euro, 2 Personen, Mietstufe II, und einer Miete die unter dem Höchstbetrag liegt: Das ergibt nach der WoGG-Formel ein voraussichtliches Wohngeld von ca. 80 bis 120 Euro monatlich.

Ergebnis

Gerda und Karl können mit einem monatlichen Wohngeldzuschuss von rund 80 bis 120 Euro rechnen. Auf das Jahr gerechnet sind das über 1.000 Euro, die das Rentenbudget spürbar entlasten. Gerade für Rentnerinnen und Rentner, die seit Jahren in ihrer Wohnung leben und keinen Anlass sahen, einen Antrag zu stellen, lohnt sich die Überprüfung besonders — oft haben sich Mieten und Einkommen seit dem letzten Wohngeldantrag verändert.

Was tun wenn dein Einkommen knapp über der Grenze liegt?

Du hast die Tabelle gecheckt und dein anrechenbares Einkommen liegt gerade oberhalb der Grenze, ab der kein Wohngeld mehr gezahlt wird? Dann gibt es mehrere Möglichkeiten, die du prüfen solltest:

1. Freibeträge vollständig ausschöpfen

Viele Antragsteller übersehen Freibeträge, die das anrechenbare Einkommen senken:

  • Schwerbehinderung: Bei einem GdB von 50 oder höher wird ein Freibetrag von 1.500 Euro jährlich (125 Euro monatlich) abgezogen.
  • Alleinerziehende: Ein Freibetrag von 1.320 Euro jährlich (110 Euro monatlich) senkt das anrechenbare Einkommen.
  • Pflegeperson: Wenn du eine pflegebedürftige Person im Haushalt pflegst, kann ein Freibetrag geltend gemacht werden.
  • Kinder unter 12 Jahren: Kinder unter 12 Jahren, die im Haushalt leben, reduzieren das anrechenbare Einkommen des betreuenden Elternteils zusätzlich.

2. Werbungskosten einzeln nachweisen

Die Standardpauschale für Werbungskosten beträgt 83 Euro monatlich. Wenn deine tatsächlichen Werbungskosten höher sind — etwa wegen langer Pendlerstrecken oder berufsbedingter Ausstattung — kannst du die tatsächlichen Kosten geltend machen. Das senkt das anrechenbare Einkommen und kann über die Grenze entscheiden.

3. Alle Haushaltsmitglieder prüfen

Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt berechnet. Wenn ein Haushaltsmitglied (zum Beispiel ein volljähriges Kind) zeitweise oder dauerhaft ausgezogen ist, aber noch gemeldet ist, beeinflusst das die Berechnung. Prüfe die aktuelle Zusammensetzung des Haushalts genau.

4. Wohnkostenanteil überprüfen

Wenn deine Miete über dem Höchstbetrag für deine Mietstufe liegt, bekommst du zwar weniger Wohngeld — aber es kann sich trotzdem lohnen. Eine Senkung der Miete (durch Anbieterwechsel oder Umzug) könnte das Wohngeld deutlich erhöhen.

5. Zweimal rechnen lassen

Wohngeldberechnungen sind fehleranfällig. Wenn du knapp über der Grenze zu liegen scheinst, lass die Berechnung von einer unabhängigen Stelle prüfen. Viele Sozialdienste und Schuldnerberatungsstellen bieten das kostenlos an. Auch der Wohngeld-Assistent kann die Berechnung noch einmal unabhängig durchführen.

6. Antrag trotzdem stellen

Wenn du dir nicht sicher bist, ob du über der Grenze liegst: Stelle den Antrag trotzdem. Das Wohngeldbüro lehnt ihn ab, wenn kein Anspruch besteht — aber der Antrag selbst kostet dich nichts außer Zeit. Besser einmal abgelehnt werden als dauerhaft auf eine mögliche Förderung zu verzichten.

FAQ: Wohngeld-Tabelle

Gilt die Wohngeld-Tabelle 2026 auch für 2027?

Die aktuellen Beträge basieren auf der Wohngeldreform 2023. Das Gesetz sieht eine dynamische Anpassung der Wohngeldbeträge alle zwei Jahre vor (§ 43 WoGG). Eine nächste Anpassung ist demnach für 2025 vorgesehen, könnte sich aber auf 2026 oder 2027 verschieben. Für deine aktuelle Beantragung 2026 gelten die hier genannten Richtwerte.

Muss ich die Tabelle selbst berechnen?

Nein. Die Tabelle dient der Orientierung. Für den tatsächlichen Antrag füllt du das Formular W101 aus und das Wohngeldbüro berechnet deinen Anspruch. Du kannst auch den Wohngeld-Assistenten nutzen, um vorab eine genaue Einschätzung zu erhalten — ohne Behördengang.

Was ist, wenn ich in einer Eigentumswohnung lebe?

Eigentümer können Wohngeld in Form des Lastenzuschusses beantragen. Statt der Miete werden die monatlichen Kreditraten und Nebenkosten als Belastung angerechnet. Die Berechnungslogik ist ähnlich, aber nicht identisch mit dem Mietzuschuss.

Zählt das Kindergeld zum Einkommen?

Nein. Kindergeld wird beim Wohngeld nicht als Einkommen gewertet. Es gibt jedoch Fälle, in denen das Kindergeld als Einkommen des Kindes gilt, wenn das Kind volljährig ist und eigene Einnahmen hat.

Wie lange wird Wohngeld bewilligt?

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach musst du einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Die Behörde prüft dann erneut, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind. Änderungen im Einkommen (Erhöhung um mehr als 15 %) musst du innerhalb von drei Monaten melden.

Warum weichen Online-Rechner von der Tabelle ab?

Online-Rechner berechnen auf Basis der exakten WoGG-Formel — die Tabelle in diesem Artikel gibt Richtwerte. Abweichungen entstehen durch deine individuelle Miethöhe, genaue Einkommensabzüge und anwendbare Freibeträge. Der Wohngeld-Assistent verwendet die offizielle Formel und liefert daher ein deutlich genaueres Ergebnis als jede statische Tabelle.

Was passiert, wenn ich zu viel Wohngeld bekomme?

Wenn sich nachträglich herausstellt, dass das Wohngeld zu hoch war — etwa weil sich dein Einkommen erhöht hat und du es nicht gemeldet hast — musst du den Differenzbetrag zurückzahlen. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder bei vorsätzlicher Falschangabe. Es ist daher wichtig, Einkommensänderungen rechtzeitig zu melden.

Kann ich rückwirkend Wohngeld beantragen?

Nein. Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag beim Wohngeldbüro eingeht — nicht rückwirkend. Stell den Antrag deshalb so früh wie möglich. Jeder Monat Verzögerung bedeutet einen Monat weniger Förderung.

Beeinflusst Wohngeld andere Sozialleistungen?

Wohngeld wird bei der Berechnung von ALG II, Sozialhilfe und Grundsicherung als Einkommen angerechnet. Wer also gleichzeitig Bürgergeld bekommt, profitiert vom Wohngeld in der Regel nicht doppelt. Umgekehrt wird Wohngeld nicht als Einkommen bei der Berechnung von Kinderzuschlag oder Elterngeld gewertet.

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