Wohngeld 2026: Wer hat Anspruch?
Die entscheidende Frage vor jedem Wohngeldantrag: Habe ich überhaupt Anspruch? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab, die das Wohngeldgesetz (WoGG) klar definiert. Du musst nicht alle Voraussetzungen aus dem Stegreif kennen — aber ein grundlegendes Verständnis hilft dir einzuschätzen, ob sich der Antrag lohnt.
Die Wohngeldreform 2023 hat die Anspruchsgrenzen deutlich angehoben. Seither kommen mehr Haushalte in Frage, als vor der Reform möglich gewesen wäre. Für 2026 gelten diese erhöhten Grenzen fort.
Voraussetzung 1: Du wohnst in Deutschland als Hauptwohnsitz
Wohngeld ist an einen deutschen Hauptwohnsitz geknüpft. Du musst in der Wohnung oder dem Haus gemeldet sein, für das du Wohngeld beantragen willst. Eine Zweitwohnung oder ein Feriendomizil berechtigt nicht zum Wohngeld.
EU-Bürger mit regulärem Aufenthaltsrecht in Deutschland können Wohngeld beantragen. Drittstaatsangehörige haben in bestimmten Fällen ebenfalls Anspruch — abhängig vom Aufenthaltsstatus und der Dauer des Aufenthalts. Wenn du unsicher bist, ob dein Aufenthaltsstatus einen Anspruch begründet, wende dich direkt an die Wohngeldbehörde.
Voraussetzung 2: Kein vorrangiger Leistungsbezug
Wer bestimmte andere staatliche Leistungen bezieht, hat keinen eigenständigen Anspruch auf Wohngeld — weil diese Leistungen die Wohnkosten bereits einschließen.
Ausgeschlossen bei diesen Leistungen
- Bürgergeld (ehemals ALG II): Enthält Kosten der Unterkunft (KdU) — kein zusätzliches Wohngeld möglich
- Sozialhilfe (SGB XII): Gleiche Logik wie beim Bürgergeld
- Grundsicherung im Alter: Für Personen ab 65 oder bei dauerhafter Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Mögliche Ausnahmen
Wenn nur ein Teil des Haushalts Bürgergeld bezieht und der andere Teil nicht, kann der nicht-Bürgergeld-beziehende Teil unter Umständen Wohngeld erhalten — das nennt sich „gemischter Haushalt" und wird aufgeteilt berechnet. Diese Fälle sind komplex und sollten direkt mit der Wohngeldbehörde besprochen werden.
Wichtig: Es gibt Fälle, in denen der Wechsel vom Bürgergeld zu Wohngeld finanziell günstiger ist. Das lohnt sich durchzurechnen, besonders wenn du kurz davor bist, wieder Arbeit aufzunehmen.
Voraussetzung 3: Du zahlst Miete oder Belastung für selbst genutztes Wohneigentum
Wohngeld gibt es in zwei Formen:
- Mietzuschuss: Für Mieter, die Miete für ihre Hauptwohnung zahlen
- Lastenzuschuss: Für Eigentümer, die das Eigenheim selbst bewohnen und dafür Belastungen (Zinsen, Tilgung, Betriebskosten) tragen
Wohnen in einer Verwandten- oder Freundschaftswohnung ohne Mietzahlung schließt den Wohngeldanspruch grundsätzlich aus. Es muss eine tatsächliche Mietzahlung vorliegen — am besten schriftlich im Mietvertrag dokumentiert.
Voraussetzung 4: Das Einkommen liegt unterhalb der Grenze
Die Einkommensgrenze ist die zentrale Voraussetzung. Sie ist nicht fix, sondern steigt mit der Haushaltsgröße: Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher darf das Gesamteinkommen sein und du hast dennoch Anspruch.
Einkommensgrenzen als Orientierung (2026)
Konkrete Euro-Grenzen sind schwierig allgemein anzugeben, weil sie von der Mietniveau-Stufe und der genauen Miethöhe abhängen. Als grobe Orientierung für alleinstehende Mieter in einer Stadt der mittleren Mietniveau-Stufe III gilt: Einkünfte bis etwa 1.600 bis 2.000 Euro (brutto, vor Abzügen) können einen Anspruch begründen. Bei Familien mit Kindern liegt die Grenze deutlich höher.
Der zuverlässigste Weg: Nutz den Wohngeld-Assistent, gib deine konkreten Zahlen ein und prüfe, ob dein Haushalt in die Förderzone fällt.
Das maßgebliche Einkommen ist nicht dein Bruttolohn
Entscheidend ist das „maßgebliche Einkommen" nach dem WoGG — also dein Bruttoeinkommen abzüglich mehrerer gesetzlich vorgesehener Abzüge:
- 10 Prozent Pauschalabzug bei Steuerzahlern
- 10 Prozent Abzug bei Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
- 10 Prozent Abzug bei Rentenversicherungsbeiträgen
- Freibeträge bei Schwerbehindertenstatus
- Freibeträge für Kinder mit eigenem Einkommen
In der Summe können diese Abzüge das maßgebliche Einkommen um bis zu 30 Prozent senken — das erhöht die Chance auf Wohngeld erheblich.
Voraussetzung 5: Die Miete liegt im anerkannten Rahmen
Die tatsächliche Miete wird nur bis zu einer Höchstgrenze anerkannt. Diese Höchstgrenze hängt von der Haushaltsgröße und der Mietniveau-Stufe des Wohnorts ab.
Wenn deine Miete über der Höchstgrenze liegt, wird nur der Höchstbetrag in die Berechnung einbezogen. Das begrenzt den möglichen Wohngeldbetrag — schließt aber den Anspruch nicht grundsätzlich aus.
Mietniveau-Stufen: Ein Überblick
Deutschland ist in sechs Mietniveau-Stufen eingeteilt. Die Zuordnung der Gemeinden wird regelmäßig vom Bundesministerium überprüft und angepasst:
- Stufe I: Günstige ländliche Regionen
- Stufe II: Kleinere Städte und günstigere Stadtrandlagen
- Stufe III: Mittelgroße Städte, Durchschnitt
- Stufe IV: Großstädte und deren Umland
- Stufe V: Teuerere Großstädte
- Stufe VI: Hochpreisgebiete (München, Hamburg, Frankfurt, Berlin u. a.)
Sonderfall: BAföG-Empfänger
Studierende, die BAföG erhalten und in einem Wohnheim des Studentenwerks wohnen, haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld — weil ihr Wohnbedarf als abgedeckt gilt.
Studierende, die privat zur Miete wohnen und BAföG erhalten, können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten. Das hängt davon ab, ob das BAföG allein den Wohnbedarf deckt oder nicht. Wenn die BAföG-Leistung nicht ausreicht, um die Miete zu zahlen, kann ein Wohngeldantrag sinnvoll sein.
Sonderfall: Azubis und Berufsschüler
Azubis in einem Ausbildungsverhältnis können Wohngeld beantragen, wenn sie nicht im Elternhaus wohnen und die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu decken. Das Ausbildungsgeld zählt zum maßgeblichen Einkommen — aber die Abzüge und Freibeträge können den anrechenbaren Betrag deutlich senken.
Sonderfall: Rentner
Rentner sind eine besonders wichtige Zielgruppe für das Wohngeld — und eine, die es besonders selten beantragt. Seit der Reform 2023 kommen deutlich mehr Rentnerhaushalte in Frage. Renten werden zwar als Einkommen angerechnet, aber auch hier gelten Abzüge (z. B. für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die viele Rentner zahlen).
Wer als Rentner eine Miete zahlt, die mehr als 30 bis 40 Prozent der Rente ausmacht, sollte unbedingt prüfen lassen, ob Wohngeld in Frage kommt.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Selbstständiger Wohngeld beantragen?
Ja. Selbstständige können Wohngeld beantragen, wenn ihr Einkommen die Grenze nicht überschreitet. Das maßgebliche Einkommen wird dann anhand des Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit (aus der Steuererklärung) berechnet. Bei stark schwankenden Einkünften kann es sinnvoll sein, die letzten zwei bis drei Jahre zu mitteln.
Verliere ich Wohngeld, wenn mein Kind Arbeit anfängt?
Wenn ein volljähriges Kind, das zum Haushalt zählt, Arbeit aufnimmt und dadurch das Gesamteinkommen des Haushalts steigt, kann das den Wohngeldanspruch reduzieren oder beenden. Du bist verpflichtet, solche Änderungen der Wohngeldbehörde zu melden.
Gibt es eine Mindestmiete für den Anspruch?
Nein, keine gesetzliche Mindestmiete. Aber: Wenn die Miete sehr niedrig ist, ist es unwahrscheinlich, dass Wohngeld bewilligt wird — weil die Wohnkostenbelastung als nicht förderungswürdig eingestuft wird. Das ist aber kein formeller Ausschlussgrund.
Gilt das Wohngeld auch für Personen ohne deutschen Pass?
EU-Bürger mit regulärem Aufenthaltsrecht: ja. Nicht-EU-Bürger: abhängig vom Aufenthaltsstatus. Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht begründet in der Regel einen Anspruch. Bei befristeten Aufenthaltstiteln muss der Einzelfall geprüft werden.
Was passiert, wenn ich mehrere Wohnungen habe?
Wohngeld gibt es nur für die Hauptwohnung. Wer an mehreren Orten gemeldet ist, muss seinen Hauptwohnsitz klar definiert haben. Zweitwohnungen werden nicht berücksichtigt.



